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Versandhandels-Register

Sicherheitshinweise:

Prüfen Sie bitte, ob die Adresse in der Adresszeile des Browsers mit einem Schloss-Symbol gekennzeichnet ist und nach dem https:// mit "versandhandel.dimdi.de/" beginnt, auch der abschließende Schrägstrich muss vorhanden sein. Ein Schloss-Symbol zeigt Ihnen, dass die Webseite ein gültiges Sicherheitszertifikat besitzt und die Verbindung sicher ist; je nach benutztem Browser kann es in unterschiedlicher Farbe und Gestaltung dargestellt sein. Überzeugen Sie sich durch Anklicken des Schloss-Symbols und Öffnen des Zertifikates davon, dass Sie sich tatsächlich auf einer BfArM-Webseite befinden.

Verwenden Sie den/einen der angegebenen Link(s) [Internetadresse(n)], um zur Webseite des Versandhändlers (zurück) zu gelangen. Diese Rückführung verringert das Risiko, auf Webseiten zu bestellen, hinter denen sich unseriöse Anbieter verbergen können.

Im Versandhandels-Register des BfArM werden die Versandhändler erfasst, die zum Handel von Humanarzneimitteln über das Internet für Deutschland befugt sind (§ 43 Abs. 1 Satz 1 und §67 Abs. 8 AMG). Für den Inhalt des Versandhandels-Registers sind die Stellen verantwortlich, die nach Landesrecht für die Arzneimittelüberwachung zuständig sind.

Auf den Webseiten des BfArM finden Sie weitere Informationen zum Versandhandels-Register und die Datenschutzerklärung.